Dokument #1333266
Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Argentinische Republik
Staats- und Regierungschefin: Cristina Fernández de Kirchner
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 40,8 Mio.
Lebenserwartung: 75,9 Jahre
Kindersterblichkeit: 14,1 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 97,7%
Bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die in den Jahren der Militärherrschaft (1976-83) begangen wurden, waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Indigenen Bevölkerungsgruppen drohte die Vertreibung von ihrem traditionellen Land. Es war nach wie vor schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Bei den Präsidentschaftswahlen im Oktober 2011 wurde Cristina Fernández de Kirchner wiedergewählt. Gleichzeitig wurde für die beiden Kammern des argentinischen Kongresses ein Teil der Abgeordneten und Senatoren neu gewählt. Die Regierungspartei ging aus den Wahlen als stärkste Kraft hervor und kann in den kommenden beiden Jahren auf eine Mehrheit in beiden Häusern zählen.
Im April wurde das Verschwindenlassen als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Das Land folgte damit einer Empfehlung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission. Sie hatte diese im Zusammenhang mit dem Fall von Iván Eladio Torres Millacura ausgesprochen, der im Jahr 2003 "verschwand".
Im Oktober ratifizierte Argentinien das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Nach ihrem Besuch in Argentinien im April äußerte sich die UN-Sonderberichterstatterin über angemessenes Wohnen besorgt über die steigende Zahl gewaltsamer Vertreibungen, von denen vor allem Bewohner informeller Siedlungen, Kleinbauern und indigene Bevölkerungsgruppen betroffen waren.
Indigene Gemeinschaften waren weiterhin von Räumungen bedroht, obwohl Gesetze derartige Vertreibungen bis November 2013 untersagen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die landesweite Registrierung indigener Territorien abgeschlossen sein. Der UN-Sonderberichterstatter über die Situation der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Angehörigen indigener Bevölkerungsgruppen äußerte sich nach seinem Besuch in Argentinien im November 2011 besorgt über die Zahl der rechtswidrigen Zwangsräumungen und den mangelhaften Schutz des Rechts auf Anerkennung von Landtiteln. Er verwies zudem auf die Notwendigkeit, einen Mechanismus zu entwickeln, bei der Planung von Projekten immer mit den davon betroffenen Gemeinschaften in einen Konsultationsprozess zu treten.
In den Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen.
Im Februar 2011 gelangten Aufnahmen an die Öffentlichkeit, die zeigten, wie zwei Gefangene im Jahr 2010 von Gefängniswärtern im Gefängnis San Felipe in der Provinz Mendoza gefoltert wurden. Die Bilder waren mit einem Handy aufgenommen worden. Die Häftlinge Matías Tello und Andrés Yacante, die von Gefängnisaufsehern verdächtigt wurden, die Aufnahmen in Umlauf gebracht zu haben, wurden bedroht und ins Gefängnis Almafuerte verbracht. Dort wurden sie ihren Angaben zufolge gefoltert. Bis zum Ende des Berichtsjahres war niemand zur Verantwortung gezogen worden.
Es war für Frauen unverändert schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Die Polizei setzte im Juli exzessive Gewalt ein, als sie 700 Familien von einem privaten Grundstück in Libertador General San Martín in der Provinz Jujuy vertrieb. Vier Menschen wurden getötet, darunter ein Polizist.
Mindestens 30 Personen erlitten Verletzungen. Der Einsatzleiter wurde von seinem Posten entbunden, und der Minister für Sicherheit und Justiz der Provinzregierung trat zurück.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights (Periodischer Bericht, Englisch)