Anfragebeantwortung zum Libanon: Einreise von syrischen Staatsangehörigen mit Konventionspass ohne syrischen Reisepass: gesetzliche Regelung, Voraussetzungen, praktische Umsetzung, Visaerteilung; Voraussetzungen für Einreise syrischer Staatsangehöriger mit syrischem Reisepass in den Libanon [a-12406]

6. Juni 2024

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen, sowie gegebenenfalls auf Auskünften von Expert·innen und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

Dieses Produkt stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar.

Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.

Kurzbeschreibungen zu den in dieser Anfragebeantwortung verwendeten Quellen sowie Ausschnitte mit Informationen aus diesen Quellen finden Sie im Anhang.

Zu den Fragestellungen wurde die libanesische Botschaft in Wien per E-Mail kontaktiert. Sollten wir eine Antwort erhalten, werden wir diese unverzüglich an Sie weiterleiten.

Einreise von syrischen Staatsangehörigen mit Konventionspass ohne syrischen Reisepass

Im Rahmen der Onlinerecherche konnten keine Informationen über die Möglichkeit der Einreise in den Libanon mit Konventionspass gefunden werden. Gesucht wurde auf Arabisch, Deutsch und Englisch mittels ecoi.net, Factiva und Google nach einer Kombination aus folgenden Suchbegriffen: Libanon, Syrer·innen, Einreise, Konventionspass, anerkannte Flüchtlinge, Reisedokumente, Voraussetzungen, Visum, Botschaft

Ahmed Al-Dera, ein syrischer Content Creator, veröffentlicht im Juli 2023 auf YouTube ein Video über Verfahren für in Europa lebende Syrer·innen bei der Einreise in den Libanon und nach Syrien. Al-Dera nennt in seinem Video das Beispiel des „blauen Passes“ (ein in Deutschland ausgestellter Konventionsreisepass, Anmerkung ACCORD). Für Syrer·innen mit blauem Pass sei es laut Al-Dera schwieriger, in den Libanon zu reisen als für Syrer·innen mit syrischem Pass. Erstere würden vor ihrer Einreise eine Reiseerlaubnis benötigen (Al-Dera, Juli 2023).

Die libanesische Tageszeitung Nidaa Al-Watan berichtet im März 2020 von dem Versprechen einiger Reisebüros in Deutschland, Syrer·innen mit blauem Pass entgegen einer Gebühr von circa 750 Euro pro Person die Einreise in den Libanon zu ermöglichen. Es handle sie hierbei um eine inoffizielle Einreise, die in Zusammenarbeit mit korrupten Behörden vor Ort organisiert werde. Laut einem von Nidaa Al-Watan kontaktierten Reisebüro würden Syrer·innen mit Flüchtlingsstatus in Europa für die Einreise in den Libanon die Erlaubnis der libanesische Generaldirektion für allgemeine Sicherheit benötigen (Nidaa Al-Watan, März 2020). Weitere Details finden Sie in der näheren Beschreibung des Artikels weiter unten.

Einreise von syrischen Staatsangehörigen mit syrischem Reisepass und allgemeine Informationen zur Einreise von Syrer·innen in den Libanon

Die libanesische Generaldirektion für allgemeine Sicherheit veröffentlicht auf ihrer Webseite eine Liste von Ländern, deren Staatsbürger·innen um ein libanesisches Visum ansuchen können. Syrien wird nicht spezifisch genannt. Laut der Webseite würden Bürger·innen aus Ländern, die nicht spezifisch aufgeführt werden, ein Visum einer libanesischen Botschaft oder eine vorherige Genehmigung der Generaldirektion für allgemeine Sicherheit benötigen (General Directorate of General Security, ohne Datum a).

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Liste der für einen Visumsantrag benötigten Dokumente (Der Beitrag enthält keine spezifischen Informationen für Syrer·innen, Anmerkung ACCORD):

·      General Directorate of General Security: Visa granted by the embassy, ohne Datum b
https://www.general-security.gov.lb/en/posts/61

Kobli Lebanon erklärt in einem undatierten Beitrag, dass sich die Einreisebestimmungen für syrische Staatsangehörige in den Libanon seit 2015 mehrmals verändert hätten. Es gebe je nach Einreisegrund unterschiedliche Kategorien, für die spezifische Regeln gelten. Syrische Staatsbürger·innen, die in den Libanon einreisen möchten, müssten die Grenzbehörden über den Grund ihrer Einreise informieren und entsprechende Belege vorlegen, so wie einen gültigen Personalausweis, Reisepass und Familienbuch. Die Einreise in den Libanon sei folgenden Kategorien von Syrer·innen gestattet: Student·innen, Personen die eine medizinische Behandlung benötigen, Mitglieder bestimmter Berufsverbände, Personen mit libanesischem Elternteil, Personen mit Termin bei einer ausländischen Botschaft, Ehepartner·innen und minderjährigen Kindern von Inhaber·innen bestimmter Aufenthaltsgenehmigungen im Libanon, Ehepartner·innen und Kindern libanesischer Staatsbürger·innen, Ehefrauen palästinensischer Flüchtlinge aus dem Libanon, bei Weiterreisen in ein Drittland, Inhaber·innen von Aufenthaltsgenehmigungen sowie Inhaber·innen von Mehrfachvisa (Kobli Lebanon, ohne Datum).

Diese Information deckt sich mit der Webseite der genannten Generaldirektion für allgemeine Sicherheit, welche einen undatierten Beitrag zur Organisation der Einreise und des Aufenthalts von Syrer·innen im Libanon enthält. Neben den oben genannten Kategorien sei es Syrer·innen außerdem möglich, aus folgenden Gründen in den Libanon einzureisen: geschäftliche Gründe, Grundstückseigentümer·innen, Diplomat·innen und deren Begleitpersonen, Fahrer·innen, Hausangestellte in Begleitung eines/r syrischen Sponsor·in und Mitarbeiter·innen von internationalen Organisationen. Außerdem sei es Inhaber·innen ausländischer und arabischer Pässe mit „automatischem Visum“ gestattet in den Libanon zu reisen, sowie Personen, die mindestens einen Monat lang in einem arabischen oder fremden Land gelebt hätten. Personen der letzten beiden Kategorien werde ein Aufenthalt für 15 Tage gewährt. Die Webseite enthält für diese beiden Kategorien jedoch keine Informationen über die erforderlichen Dokumente (General Directorate of General Security, ohne Datum c). Sowohl auf der Webseite der Generaldirektion für allgemeine Sicherheit (Arabisch) und der Webseite von Kobli Lebanon (Englisch) können die Listen an notwendigen Dokumenten für die unterschiedlichen genannten Kategorien nachgelesen werden (siehe: Kobli Lebanon, ohne Datum; General Directorate of General Security, ohne Datum c).

Das Danish Immigration Service (DIS) veröffentlicht im Mai 2020 einen Bericht über die spezifische Situation der Einreise in den Libanon für Syrer·innen aus Europa mit einem Anspruch auf „Courtesy Residence“ im Libanon (Aufenthalt auf der Basis libanesischer Mutter oder eines libanesischen Ehepartners/einer Ehepartnerin). Syrer·innen mit syrischem Pass hätten (bei Vorlage der notwendigen Dokumente) unter diesen Umständen das Recht auf ein durch die libanesische Botschaft ausgestelltes ein-monatiges Visum (DIS, 7. Mai 2020, S. 6-7). Es könnte jedoch auch Personen in dieser Kategorie ein Einreiseverbot durch die libanesischen Behörden auferlegt werden. Einreiseverbote könnten für die Dauer von einem Jahr, drei Jahren oder lebenslang ausgesprochen werden und könnten (im Falle der Überschreitung der Gültigkeitsdauer eines Visums) nach der Zahlung von Geldstrafen wieder aufgehoben werden. Gründe für ein Einreiseverbot gegen Syrer·innen inkludieren das Überschreiten der Gültigkeitsdauer ihres Visums, die Beantragung von Asyl in einem anderen Land sowie die vorherige illegale Einreise oder das illegale Verlassen Libanons (DIS, 7. Mai 2020, S. 7). Weiter Informationen zu Einreiseverboten finden Sie weiter unten.

Laut dem oben genannten YouTube Content Creator Ahmed Al-Dera sei es syrischen Passinhaber·innen mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland möglich, in den Libanon zu reisen. Beamt·innen am Flughafen würden entscheiden, ob die Syrer·innen eine Einreiseerlaubnis für 24 Stunden oder zwei Wochen erhalten. Al-Dera rät Reisenden, 2.000 Euro oder US-Dollar in bar mitzunehmen, sowie eine fixe Hotelreservierung, sollten sie die Einreiseerlaubnis für zwei Wochen erhalten wollen. Er empfiehlt auch, vor einer Reise die libanesische Botschaft zu kontaktieren (Al-Dera, Juli 2023).

Nidaa Al-Watan berichtet im März 2020 von Korruption bei der Reise von Syrer·innen von Deutschland in den Libanon durch in Deutschland ansässige Reisebüros, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Behörden inoffizielle Visa verkaufen würden. Ein in Deutschland lebender Syrer erklärt gegenüber Nidaa Al-Watan, dass viele Syrer·innen nach ihrer Ankunft am internationalen Flughafen Beirut unter dem Vorwand der Wahrung der nationalen Sicherheit nach Deutschland zurückgeschickt worden seien. Die libanesische Botschaft in Deutschland habe sich außerdem geweigert, Syrer·innen, ob ansässig oder geflüchtet, Garantien zu geben, dass sie nicht nach Deutschland zurückgeschickt würden, und habe keine Touristenvisa an Personen syrischer Staatsangehörigkeit mehr ausgestellt. In Deutschland ansässige Syrer·innen, die den Pass ihres Landes besitzen, bräuchten eigentlich kein Visum, um libanesisches Territorium zu betreten. Für sie würden die allgemeinen Bedingungen (1.000 US-Dollar in bar, eine Wohnadresse im Libanon oder eine Hotelreservierung und ein Hin- und Rückflugticket) gelten. In der Praxis seien Syrer·innen jedoch auf Kosten der Fluggesellschaft vom Flughafen Beirut wieder nach Deutschland zurückgeschickt worden. Fluggesellschaften hätten folglich begonnen, Syrer·innen generell abzuweisen, außer sie hätten eine Genehmigung von der libanesischen Generaldirektion für allgemeine Sicherheit. Diese Situation habe zu Korruption geführt. Es gebe in Deutschland spezielle Reisebüros (mit einigen von ihnen sei Nidaa Al-Watan in Kontakt gewesen), die für circa 750 Euro pro Person so genannte Kontaktnummernvisa ausstellen würden, um die Einreise von Syrer·innen in den Libanon zu garantieren. Laut einem von Nidaa Al-Watan kontaktierten Reisebüro in Essen schicke das Reisebüro eine Anzahl von Anfragen gemeinsam an die libanesische Generaldirektion für allgemeine Sicherheit. Diese würden Nummern zurückschicken. Mit der Angabe dieser Nummer sei es Syrer·innen möglich, in den Libanon einzureisen. Die Möglichkeit der Einreise mithilfe der Reisebüros in Deutschland bestünde sowohl für Syrer·innen mit syrischem Pass sowie mit blauem Pass (Nidaa Al-Watan, 10. März 2020).

Das deutsche Auswärtige Amt (AA) veröffentlicht 2024 folgende Informationen zur Einreisekontrolle von Doppelstaatsbürger·innen, Syrer·innen und Palästinenser·innen mit Aufenthalt in Deutschland im Libanon:

Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut, eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut vorlegen können. Hierfür muss außerdem ein gültiges Reisedokument an der Grenzstelle vorgelegt werden.

Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise nach Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.

Personen mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass es bei illegalen Ein- oder Ausreisen nach/aus Libanon, z.B. im Rahmen der Flucht aus Syrien, - auch wenn diese lange zurückliegen - bei einer erneuten Einreise in den Libanon zu Inhaftierungen und Strafverfolgungsmaßnahmen kommen kann. Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise nach Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.“ (AA, Stand 3. Juni 2024)

Aktarr, eine arabischsprachige Nachrichtenseite für die schwedische und skandinavische arabischsprachige Gemeinschaft, berichtet im Mai 2023 über den Fall eines Syrers mit schwedischer Staatsbürgerschaft, der vor seinem Aufenthalt in Schweden im Libanon gelebt habe und das Land verlassen hatte, ohne zuvor seinen Aufenthalt im Libanon regulär zu verlängern. Ihm sei trotz schwedischem Pass (und Nachfrage bei der libanesischen Generaldirektion für allgemeine Sicherheit) die Einreise am Flughafen in Beirut verweigert worden. Die libanesische Botschaft in Stockholm habe Aktarr auf Nachfrage hin mitgeteilt, dass einer illegal nach Europa eingereisten Person die Einreise in den Libanon ohne die vorherige Zustimmung der libanesischen Generaldirektion für allgemeine Sicherheit verweigert werde (Aktarr, 20. Mai 2023).

Der oppositionelle, syrische Nachrichtensender Syria TV mit Sitz in Istanbul berichtet im November 2023 von Syrer·innen mit Wohnsitz in der Türkei, die in den Libanon gereist seien, um ihre Familien zu besuchen. Es sei ihnen bei der Einreise zugesagt worden sieben Tage im Libanon verweilen zu dürfen. Bei der Abreise hätten sie jedoch Geldstrafen in der Höhe von 60 US-Dollar sowie ein einjähriges Einreiseverbot in den Libanon erhalten, unter dem Vorwand, dass sie die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hätten (Syria TV, 2. November 2023).

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 6. Juni 2024)

·      AA – Auswärtiges Amt: Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung), gültig seit 18. April 2024, Stand 3. Juni 2024
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/libanonsicherheit/204048#:~:text=Deutsche%20Staatsangeh%C3%B6rige%20ben%C3%B6tigen%20f%C3%BCr%20die,f%C3%BCr%20touristische%20Aufenthalte%20sind%20geb%C3%BChrenfrei

·      Aktarr: Verhinderung der Einreise von Syrern mit schwedischer Staatsbürgerschaft in den Libanon [Arabisch], 20. Mai 2023
https://aktarr.se/article/%D8%A7%D9%84%D8%B3%D9%81%D8%A7%D8%B1%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D9%84%D8%A8%D9%86%D8%A7%D9%86%D9%8A%D8%A9-%D9%81%D9%8A-%D8%A7%D9%84%D8%B3%D9%88%D9%8A%D8%AF-%D8%AA%D8%AC%D9%8A%D8%A8-%D9%85%D9%86%D8%B5%D8%A9-%D8%A3%D9%83%D8%AA%D8%B1-%D9%85%D8%A7-%D8%AF%D8%AE%D9%84%D9%86%D8%A7

·      Al-Dera, Ahmed: Wichtig: Neue Verfahren für Syrer in Europa bei der Einreise in den Libanon und nach Syrien [Arabisch] [Youtube-Video], Juli 2023
https://www.youtube.com/watch?v=_pX7-ybDR1U

·      DIS - Danish Immigration Service: Lebanon: Access to Lebanon for Syrians Entitled to Courtesy Residence in Lebanon, 7. Mai 2020
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029953/report_lebanon_courtesy_residence_maj_2020.pdf

·      General Directorate of General Security: The list of countries that have the right to a Lebanese visa, ohne Datum a
https://www.general-security.gov.lb/en/posts/38

·      General Directorate of General Security: Visa granted by the embassy, ohne Datum b
https://www.general-security.gov.lb/en/posts/61

·      General Directorate of General Security: Organisation der Einreise und des Aufenthalts von Syrer·innen [Arabisch], ohne Datum c
https://www.general-security.gov.lb/ar/posts/33

·      Kobli Lebanon: Entry To Lebanon (Requirements, Procedures) For Syrian Nationals, ohne Datum
https://lebanon.kobli.no/en/page/EntryRegulationsSyr

·      Nidaa Al-Watan: Bei einem Einreisevisum für den Libanon handelt es sich lediglich um eine Kontaktnummer [Arabisch], 10. März 2020
https://www.nidaalwatan.com/article/16481-%D9%81%D8%B6%D9%8A%D8%AD%D8%A9-%D8%A8%D8%B1%D8%B3%D9%85-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B3%D8%A4%D9%88%D9%84%D9%8A%D9%86%D8%AA%D8%A3%D8%B4%D9%8A%D8%B1%D8%A9-%D8%AF%D8%AE%D9%88%D9%84-%D8%A5%D9%84%D9%89-%D9%84%D8%A8%D9%86%D8%A7%D9%86-%D8%B9%D8%A8%D8%A7%D8%B1%D8%A9-%D8%B9%D9%86-%D8%B1%D9%82%D9%85-%D8%A5%D8%AA%D8%B5%D8%A7%D9%84-%D9%81%D9%82%D8%B7

·      Syria TV: Sie reisten, um ihre Familien zu besuchen. Syrer·innen wurden nach ihrer Rückkehr aus dem Libanon von Bußgeldern und Verboten überrascht [Arabisch], 2. November 2023
https://www.syria.tv/%D8%B3%D8%A7%D9%81%D8%B1%D9%88%D8%A7-%D9%84%D8%B2%D9%8A%D8%A7%D8%B1%D8%A9-%D8%B0%D9%88%D9%8A%D9%87%D9%85-%D8%B3%D9%88%D8%B1%D9%8A%D9%88%D9%86-%D9%8A%D9%81%D8%A7%D8%AC%D8%A4%D9%88%D9%86-%D8%A8%D8%BA%D8%B1%D8%A7%D9%85%D8%A7%D8%AA-%D9%88%D9%82%D8%B1%D8%A7%D8%B1%D8%A7%D8%AA-%D9%85%D9%86%D8%B9-%D8%A8%D8%B9%D8%AF-%D8%B9%D9%88%D8%AF%D8%AA%D9%87%D9%85-%D9%85%D9%86-%D9%84%D8%A8%D9%86%D8%A7%D9%86

Anhang: Quellenbeschreibungen und Informationen aus ausgewählten Quellen

Das Danish Immigration Service (DIS) ist die in Dänemark für Einwanderung, Einreise und Aufenthalt von Ausländer·innen zuständige Behörde des Ministeriums für Einwanderung und Integration.

·      DIS - Danish Immigration Service: Lebanon: Access to Lebanon for Syrians Entitled to Courtesy Residence in Lebanon, 7. Mai 2020
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029953/report_lebanon_courtesy_residence_maj_2020.pdf

„Regarding Syrians without a legal residence in a European country, who are in possession of a Syrian passport, the following applies: All Syrians, who have a valid passport, can apply for an entry visa and travel to Lebanon, regardless of whether they have legal residency in a European country, as long as they meet the conditions for residency in Lebanon, e.g. courtesy residence A Syrian, entitled to a courtesy residence, must have a document that proves that his/her mother, his/her spouse is Lebanese. This document can be a valid family book, a wedding certificate or a civil registration extract (which can be issued in Lebanon). By presenting these documents, the Syrian is eligible to apply for a visa at a Lebanese embassy which would allow him/her to travel to Lebanon and apply for a courtesy residence. The visa issued will be valid for one month. Once in Lebanon, the Syrian can apply for an additional six month visa, which will provide a sufficient time frame for the Syrian to apply for courtesy residence.“ (DIS, 7. Mai 2020, S. 6-7)

„Re-entry travel bans issued by the Lebanese authorities can also be issued to Syrians entitled to a courtesy residence. The ban can be issued for a number of reasons, such as:

- If an individual has overstayed on his visa.

- If the individual has applied for asylum in a foreign country.

- If the individual has previously entered or exited Lebanon illegally.

A re-entry can be valid for one year, three years or be issued as a life time ban. A Syrian, who has overstayed his visa, can be issued a re-entry ban for one year. The ban will be absolved after one year and once all the fines for the violation of overstaying the visa has been payed. A Syrian, who does not pay the fines, will receive a life time ban regardless of whether he has overstayed one, two, five or 10 years. However, re-entry bans are always issued on a case-by-case basis. Decisions in all exceptional cases are taken by the General Director of the GDGS [General Directorate of General Security].“ (DIS, 7. Mai 2020, S. 7)

General Directorate of General Security ist die libanesische Generaldirektion für allgemeine Sicherheit

·      General Directorate of General Security: The list of countries that have the right to a Lebanese visa, ohne Datum a
https://www.general-security.gov.lb/en/posts/38

„Eleventh Article:

The countries not mentioned previously : Citizens that come from countries not previously mentioned require a visa delivered by one of the Lebanese embassies, or a previous authorization granted by the directorate of the general security.“ (General Directorate of General Security, ohne Datum a)

Kobli Lebanon ist eine digitale Rechtshilfeplattform, die Teil des Rechtshilfeprogramms ICLA (Information, Counseling and Legal Assistance) des Norwegian Refugee Council ist.

·      Kobli Lebanon: Entry To Lebanon (Requirements, Procedures) For Syrian Nationals, ohne Datum
https://lebanon.kobli.no/en/page/EntryRegulationsSyr

„From 5 January 2015, the General Security Office (GSO) issued several notices with entry regulations divided into categories depending on the reason for entry with specific rules applied to each category. According to the latest announcement, Syrian nationals wishing to enter Lebanon must inform the border authorities of the reason of entry and provide relevant supporting documentation including a valid national identity card, and/or passport, and a family booklet if they are travelling with their family.

The procedure allows Syrian nationals to enter Lebanon under different categories, please click on your situation below.

Entry to Lebanon under categories

Student

For medical treatment

Members of syndicates

Lebanese father or mother

Appointment with a foreign embassy

Spouse and minor children of holders of one of the following residency permits

Husband and sons of a Lebanese citizen, the wife of a Palestinian refugee from Lebanon, and the wife of a Lebanese citizen

Transiting Lebanon and travelling to a third country through the airport or through one of the seaports and land border crossings

Holder of residency permits: Annual permits (work or non-work), permanent residency permits, courtesy residence permits, and holders of multiple entry visa“ (Kobli Lebanon, ohne Datum)