Document #1220890
Amnesty International (Author)
Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt.
Im Mai 2010 beurteilte der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) die Lage der Menschenrechte in Kuwait. Im September akzeptierte die Regierung 114 Empfehlungen des Gremiums, darunter die Aufforderung, die Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitsmigranten zu verbessern. 25 Empfehlungen wurden zurückgewiesen, darunter auch ein Hinrichtungsmoratorium.
Zwei Kritiker des Ministerpräsidenten wurden weiterhin schikaniert und strafrechtlich verfolgt.
Die beiden kuwaitischen Staatsbürger Fawzi al-Odah und Faiz al-Kandari wurden 2010 von den US-amerikanischen Behörden nach wie vor in Guantánamo Bay auf Kuba in Haft gehalten. Im September wies eine US-amerikanische Richterin einen Antrag auf Haftprüfung ab. Damit kann Faiz al-Kandari auf unbestimmte Zeit in Haft gehalten werden.
Im April wies die kuwaitische Regierung Aufforderungen der US-Behörden zurück, die Pässe der beiden ehemaligen Guantánamo-Häftlinge Khalid al-Mutairi und Fouad al-Rabia einzuziehen und ihnen weitere Beschränkungen aufzuerlegen.
Im Mai 2010 sprach ein Strafgericht acht Männer frei, denen vorgeworfen wurde, Mitglieder einer Al-Qaida-Zelle zu sein und Anschläge auf einen US-Stützpunkt in Kuwait geplant zu haben. Die Freisprüche wurden am 28. Oktober von einem Berufungsgericht bestätigt. Im Dezember 2009 hatte ein Gericht anerkannt, dass die Beschuldigten während ihrer Untersuchungshaft misshandelt worden waren. Soweit bekannt, wurden gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für diese Misshandlungen keine Verfahren eingeleitet.
Frauen wurden auch weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Die Regierung brachte allerdings ein neues Gesetz auf den Weg. Danach können Frauen die staatlichen Unterstützungszahlungen bekommen, wenn ihre Ehemänner keine erhalten. Außerdem können Frauen im Staatsdienst bezahlten Mutterschutzurlaub in Anspruch nehmen.
Im November kündigte die Regierung einen umfassenden Plan zur Lösung des Problems der staatenlosen Bidun an. Demnach könnte ein Teil von ihnen die kuwaitische Staatsbürgerschaft erhalten, mehr als die Hälfte würde jedoch staatenlos bleiben. Tausenden von Bidun, die seit vielen Jahren in Kuwait leben, wurde die Staatsbürgerschaft bislang stets verweigert. Sie sind staatenlos und haben im Gegensatz zu kuwaitischen Staatsbürgern keinen Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem, zum Arbeitsmarkt und zu anderen sozialen Einrichtungen.
Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen angemessenen Schutz, weder in der Gesetzgebung noch in der Praxis. Sie waren weiterhin Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt. Berichten zufolge gab es unter den Arbeitsmigranten eine hohe Selbstmordrate.
Am 20. Februar 2010 trat ein neues Arbeitsgesetz in Kraft, das sich hauptsächlich auf die Privatwirtschaft bezieht. Es verbietet die Beschäftigung von Minderjährigen unter 15 Jahren. Außerdem sieht es die Einrichtung einer Behörde vor, um die Anwerbung und Beschäftigung von ausländischen Arbeitsmigranten zu überwachen.
Mindestens zwei Männer und eine Frau wurden wegen Mordes zum Tode verurteilt. Ein Todesurteil wurde Berichten zufolge nach einer Revision umgewandelt. Es lagen keine Berichte über Hinrichtungen vor.
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Amnesty International Report 2011 - The State of the World's Human Rights (Periodical Report, English)